In Deutschland gibt es klare Regelungen darüber, ab welchem Alter Jugendliche arbeiten dürfen und welche Jobs für sie geeignet sind. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt die Arbeitsbedingungen für Jugendliche unter 18 Jahren.
Hier ein Überblick über die Altersgrenzen und passende Jobs für Jugendliche ab 14, 15 und 16 Jahren:
Ab 14 Jahren:
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Deutschland mit leichten und ungefährlichen Tätigkeiten arbeiten. Hierbei gilt jedoch eine Begrenzung auf maximal zwei Stunden pro Tag und insgesamt höchstens zwölf Stunden pro Woche. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Arbeit nicht die schulischen Leistungen oder die körperliche und geistige Gesundheit beeinträchtigt.
Geeignete Jobs ab 14 Jahren sind zum Beispiel:
- Zeitungen oder Werbung austragen
- Aushilfe im Einzelhandel, zum Beispiel beim Regale einräumen oder beim Verkauf von Obst und Gemüse
- Babysitten oder Nachhilfe geben
- Gartenarbeit oder Hilfe bei der Haustierbetreuung
Ab 15 Jahren:
Mit 15 Jahren können Jugendliche weiterhin die oben genannten Tätigkeiten ausüben. Allerdings können sie nun auch Ferienjobs annehmen. Dabei dürfen sie bis zu vier Wochen (20 Arbeitstage) im Jahr arbeiten, wobei die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden und die wöchentliche auf 40 Stunden begrenzt ist.
Geeignete Jobs ab 15 Jahren sind zum Beispiel:
- Aushilfe in der Gastronomie, wie Servicekraft oder Küchenhilfe (allerdings ohne Alkoholausschank)
- Aushilfe in Freizeitparks oder auf Veranstaltungen
- Praktika in verschiedenen Branchen, um Berufserfahrungen zu sammeln
- Ferienjobs in der Landwirtschaft oder im Gartenbau
Ab 16 Jahren:
Mit 16 Jahren dürfen Jugendliche noch mehr Verantwortung übernehmen und können auch Jobs mit längeren Arbeitszeiten annehmen. Die tägliche Arbeitszeit darf jedoch nicht mehr als acht Stunden betragen und die wöchentliche Arbeitszeit sollte 40 Stunden nicht überschreiten.
Geeignete Jobs ab 16 Jahren sind zum Beispiel:
- Aushilfe in der Logistik, zum Beispiel als Lagerhelfer oder Kommissionierer
- Aushilfe im Einzelhandel, auch mit Kassiertätigkeiten
- Aushilfe in der Gastronomie, auch mit Alkoholausschank (aber nur bis 22 Uhr)
- Callcenter-Agent oder Bürohilfe
Bitte beachte, dass die Arbeitszeiten für Jugendliche unter 18 Jahren eingeschränkt sind und einige Berufe erst ab 18 Jahren ausgeübt werden dürfen, wie zum Beispiel Arbeiten mit Gefahrstoffen oder im Nachtdienst.
Außerdem sollten die schulischen Verpflichtungen und die Erholungsphasen immer Vorrang haben. ?