Die individuelle Schufa-Auskunft hält wertvolle Informationen zur persönlichen Bonität bereit. Die Daten nicht nur für Vermieter und Kreditgeber interessant, auch Du selbst kannst dadurch einiges über Dich erfahren. Darum empfehle ich wenigstens einmal jährlich Deine Schufa-Auskunft anzufordern. Die ist als Datenkopie vollkommen kostenlos.
Was ist die Schufa-Auskunft und welche Informationen lassen sich entnehmen?
Die Schufa-Auskunft stellt generell eine Bonitätsauskunft dar. Sie sagt also aus, wie zuverlässig der einzelne Verbraucher Verträge bedient, Rechnungen bezahlt und ob Schulden vorhanden sind.
Für jeden Verbraucher wird von der Schufa ein Scoring erstellt. In dieses fließen Daten von verschiedenen Seiten über die finanzielle Zuverlässigkeit des jeweiligen Verbrauchers ein. Auf Basis dieses Scorings entscheiden dann beispielsweise Banken, ob ein Kredit vergeben wird oder Onlineshops ob der Kunde für einen Einkauf auf Rechnung infrage kommt.
Anhand des Scorings kann also abgeschätzt werden, ob ein Verbraucher seine Verbindlichkeiten mit großer Wahrscheinlichkeit bezahlen wird oder nicht. Bis heute ist für Außenstehende ungewiss, wie genau dieses Scoring der SCHUFA Holding AG berechnet wird. Bekannt ist allerdings, dass es eine Reihe von Negativfaktoren gibt, die das Scoring schlecht beeinflussen.
Zu den Negativfaktoren gehören:
- Privatinsolvenz
- Zwangsvollstreckung
- nicht bediente Kreditraten
- Rechnungen, die auch nach zweimaliger Mahnung nicht beglichen wurden
Kurz gesagt: schlechte Zahlungsmoral = schlechter Schufa-Score
Aus eigener Erfahrung (ich fordere meine Auskunft einmal jährlich an) und den Erfahrungen anderer, kann ich versichern, dass eine hohe Anzahl an Krediten, Girokonten oder Depots, Kreditkarten und dergleichen NICHT zu einem schlechten Score führen. Solange alles „im grünen Bereich“ ist und bspw. Kreditraten immer pünktlich bedient werden, wirkt sich das sogar positiv aus. Denn die SCHUFA erkennt so eine positive Zahlungsmoral.
Schufa-Auskunft: 1 x jährlich kostenlos!
Nach deutschem Recht ist die Selbstauskunft, für jeden Verbraucher, einmal jährlich kostenfrei. Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden als “Kopie personenbezogener Daten” geregelt. Eine Beantragung der Schufa-Selbstauskunft ist direkt über das Portal der Schufa möglich.
Doch aufgepasst:
Auf der Website werden zwei Bestellmöglichkeiten angeboten. Auch wenn die Vergleichstabelle große Unterschiede suggeriert, gibt es beim kostenpflichtigen Angebot (9,95 € einmalig + 3,95 € monatl.) kaum nennenswerte Vorteile. Die SCHUFA-Daten sind bei beiden Angeboten exakt gleich! Darum bitte einfach nur die kostenlose Datenkopie anfordern.
Kurz zusammengefasst:
● Kostenlos ist lediglich die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Diese Datenkopie kann auf meineSCHUFA.de, dem Portal der Schufa, auf der linken Seite ausgewählt werden. Oder direkt auf diesen Link klicken
● Neben der kostenfreien Datenkopie gibt es mit meineSCHUFA kompakt ein kostenpflichtiges Angebot der Schufa. Hier fallen monatliche Gebühren an (3,95 €). Die Leistungen gehen über die Datenkopie minimal hinaus. So können die Verbraucher beispielsweise auf ein Beratungsangebot und die SCHUFA-BonitätsAuskunft ausweichen. Dieses Angebot ist mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr verbunden! Ohne Beratungsbedarf ist dieses Angebot für Dich absolut unnötig.
Schufa Selbstauskunft online beantragen
Die Datenkopie der Schufa kann direkt online beantragt werden. Dadurch soll vor allem Zeit gespart werden. Neben dem Antragsformular muss online der eigene Personalausweis (Vorder- und Rückseite in einem Dokument oder Bild) hochgeladen werden. Erst dann wird der Antrag auch bearbeitet. Die Datenkopie wird Dir anschließend auf dem Postweg zugestellt.
Vorsicht bei Drittanbietern
Wer eine Schufa-Selbstauskunft in Anspruch nehmen möchte, sollte diese auch immer direkt als Datenkopie bei der Schufa selbst beantragen. Besondere Vorsicht ist bei Drittanbietern geboten. Es gibt mittlerweile mehrere Unternehmen, die eine Bonitätsauskunft anbieten. In der Regel ist diese aber nicht kostenfrei. Die Zusendung der Selbstauskunft kann mehrere Wochen dauern, sodass hier in jedem Fall genau hingesehen werden muss.
Selbstauskunft genau kontrollieren, falsche Einträge klären
Der Abruf der Schufa-Selbstauskunft ist grundsätzlich auch dann für Verbraucher empfehlenswert, wenn es keinen aktuellen Anlass gibt. Umfragen zeigen immer wieder, dass falsche Einträge nicht selten sind, sondern im Schnitt jeden Vierten treffen. Falsche Einträge können den Schufa-Score negativ beeinflussen und damit auch die Kreditwürdigkeit mindern.
Falscheinträge können unterschiedlich aussehen. Neben Namensverwechslungen tauchen hin und wieder auch Kredite auf, die eigentlich schon abbezahlt sind. Gleiches gilt übrigens für Kreditanfragen, die häufig zwar nach wenigen Tagen offiziell gelöscht werden, bei der Schufa selbst aber noch intern ein Jahr vermerkt sind.
Wenn Dir ein falscher Eintrag auffällt, sollte alles daran gesetzt werden, diesen löschen oder korrigieren zu lassen. Nur so kannst du einen negativen Score vermeiden. Um falsche Einträge zu entfernen, musst du dich zum einen direkt an die Schufa und zum anderen auch an den betroffenen Vertragspartner wenden. Also die Bank, den Kreditgeber oder DSL-Vertragsanbieter oder wer auch immer für deinen negativen Eintrag verantwortlich ist.
Hier ist es generell empfehlenswert, Beweisdokumente als Kopie den Schreiben beizulegen, um eine rasche Bearbeitung sicherstellen zu können.
Bevor falsche Einträge gelöscht werden, hält die Schufa übrigens Rücksprache mit den Vertragspartnern, um sich abzusichern. Wenn alle offenen Fragen geklärt sind, werden die falschen Einträge innerhalb von 48 Stunden gelöscht. Leider haben Verbraucher anschließend keine Möglichkeit, um direkt zu kontrollieren, ob die falschen Daten entfernt wurden. Erst nach einem Jahr kann wieder eine neue Selbstauskunft kostenfrei eingeholt werden.
Grundsätzlich gilt: Kommt es bei der Löschung von falschen Einträgen zu Problemen, können sich die betroffenen Verbraucher an das Service-Center der Schufa wenden. Wird hier auch keine Lösung gefunden, ist in letzter Instanz der Schufa-Ombudsmann der wichtigste Ansprechpartner.