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    Home»Ratgeber»Ferienjob & Nebenjob: Ab welchem Alter etwas dazuverdienen?
    Ratgeber

    Ferienjob & Nebenjob: Ab welchem Alter etwas dazuverdienen?

    Ringo Dühmkevon Ringo Dühmke20. Januar 2021
    Ferienjob & Neben ab welchem Alter?
    Hilfstätigkeiten im Supermarkt gehören ohne Zweifel zu den beliebtesten Ferien- und Nebenjobs für Jugendliche - © Jacob Lund / stock.adobe.com

    Ab dem 14. und 15. Lebensjahr als Jugendlicher Geld verdienen? Was ab welchem Alter erlaubt ist und welche Möglichkeiten du hast, erfährst du hier.

    Viele Kinder langweilen sich in den Ferien und würden gerne etwas Sinnvolles tun und dabei das Taschengeld aufbessern. Mit zunehmendem Alter wachsen auch die Bedürfnisse und ein Ferienjob kann dabei helfen, oft teure Wünsche nach einem neuen Smartphone oder Laptop zu verwirklichen. Die wenigsten Kinder und Jugendlichen wissen allerdings, wie die allgemeine Gesetzeslage dazu ist und welche Jobs überhaupt erlaubt sind.

    Themen im Beitrag:

    Toggle
    • Was sagt das Gesetz?
    • Was dürfen 13-Jährige arbeiten?
    • Arbeiten mit 15 – was ist möglich?
      • Welche Jobs sind für Jugendliche ab 15 Jahren geeignet?
    • Vorteile und Nachteile von Nebenjobs
    • Wie viel dürfen Kinder und Jugendliche verdienen?
    • Was ist allgemein beim Ferienjob für Kinder zu beachten?
      • Welche Ausnahmen sind möglich?
        • Erfahrungen, Tipps und Hinweise?

    Was sagt das Gesetz?

    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arbeit für Kinder unter 13 Jahren untersagt ist. Diesbezüglich wird man im Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) fündig. Nicht verboten ist dagegen, wenn die Eltern dem Nachwuchs kleinere Aufgaben in Haushalt und Garten übertragen und dafür eine kleine Entlohnung anbieten. Besteht das Kind darauf, selbst Geld verdienen zu wollen, wäre der Verkauf von nicht mehr benötigter Kleidung oder Spielsachen auf dem Flohmarkt eine Option.

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    Was dürfen 13-Jährige arbeiten?

    Ab dem 13. Lebensjahr sind leichte Arbeiten erlaubt. Die gesetzliche Grundlage für die entsprechenden Rahmenbedingungen stellt die Kinderarbeitsschutzverordnung dar. Die tägliche Arbeitszeit darf zwei Stunden nicht überschreiten. Eine Ausnahme sind mithelfende Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Familienbetrieben. Hier dürfen die Kinder eine Stunde länger, also drei Stunden täglich, mit anpacken.

    Nach dem vollendeten 13. Lebensjahr dürfen folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:

    • Zeitungen austragen
    • Prospekte verteilen
    • Hilfstätigkeiten bei nichtgewerblichen Veranstaltungen
    • unterstützende Tätigkeiten beim Sport

    Innerhalb des Familienverbandes darf das Kind folgende Aufgaben gegen Entgelt übernehmen:

    • Hausarbeit
    • Gartenarbeit
    • Botengänge
    • Betreuung von Geschwistern
    • Betreuung von Haustieren
    • Erteilen von Nachhilfe
    • Einkaufen (Alkohol und Tabak ausgenommen)

    Unterteilt wird in dieser Altersgruppe auch in erlaubte Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich:

    • Hilfstätigkeiten bei der Ernte
    • Hilfstätigkeiten bei der Feldarbeit
    • Versorgen der Tiere
    • Verkauf landwirtschaftlicher Produkte

    Arbeiten mit 15 – was ist möglich?

    Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche einer geregelten Arbeit nachgehen. Erlaubt sind bis zu vier Wochen Vollzeit Ferienarbeit. Folglich darf der Jugendliche bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die gesetzlichen Vorgaben sind vergleichsweise locker. Die Arbeitszeit muss sich zwischen 5 und 21 Uhr bewegen. In der Gastronomie dürfen Jugendliche ab 15 Jahren bis 22 Uhr arbeiten. Nachtarbeit ist allerdings untersagt. Auch außerhalb der Ferienzeit dürfen Jugendliche dieser Altersgruppe einen Nebenjob annehmen. Es versteht sich von selbst, dass diese Beschäftigung nicht mit den geregelten Schulzeiten kollidieren darf.

    Gut zu wissen: Mit erworbenem Hauptschulabschluss dürfen 15-jährige eine Ausbildung beginnen.

    In den Arbeitsvertrag muss aufgenommen werden, dass die Tätigkeit nicht die schulischen Verpflichtungen des Jugendlichen gefährdet oder infrage stellt. Mehrarbeit ist nicht erlaubt.

    Auch die Pausenzeiten schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz vor:

    • Eine halbe Stunde Pause nach spätestens 4,5 Stunden Arbeit
    • Eine Stunde Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden
    • Die Pause ist spätestens eine Stunde vor Arbeitsschluss zu absolvieren
    • An Sonn- und Feiertagen darf nicht gearbeitet werden

    Welche Jobs sind für Jugendliche ab 15 Jahren geeignet?

    Hierbei gibt es wenige Einschränkungen. Geeignet sind die meisten Tätigkeiten, die auf der Basis von 450 Euro entlohnt werden.

    Besonders beliebt sind folgende Jobs:

    • Zeitungen austragen
    • in der Gastronomie aushelfen
    • im Supermarkt Regale auffüllen
    • bei Veranstaltungen im Service arbeiten
    • Tätigkeiten in der Landwirtschaft
    • Arbeiten im Callcenter

    Die meisten Firmen bestehen auf gelernte Arbeitskräfte. Wer bei Ärzten oder Rechtsanwälten nach einem Job sucht, wird daher meist enttäuscht.

    Wichtig: Arbeiten im Akkord und Nachtarbeit sind erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt. Dann darf auch in der Disco oder in Freizeitparks gearbeitet werden.

    Vorteile und Nachteile von Nebenjobs

    Wenn Kinder und Jugendliche einen Nebenjob übernehmen möchten, herrscht bei vielen Eltern zunächst Skepsis. Daher sollten die Vor- und Nachteile einer möglichen Beschäftigung gut abgewogen werden:

    👍 Nebenjob Vorteile

    • erste Erfahrungen mit dem Berufsleben
    • Stärkung des Selbstbewusstseins
    • Erziehung zur Selbstständigkeit
    • bewusster Umgang mit Geld
    • Übernehmen von Verantwortung

    👎 Nebenjob Nachteile

    • Schule könnte darunter leiden
    • Freizeitaktivitäten müssen eingeschränkt werden
    • mangelnde Kontrolle über das Konsumverhalten der Kinder
    • möglicher Kaufrausch durchs verdiente Geld

    Wie viel dürfen Kinder und Jugendliche verdienen?

    Meist übernehmen Kinder Minijobs. Dabei liegt die Höchstgrenze bei 450 Euro monatlich. Wer mehr verdient, büßt die steuerlichen Vergünstigungen ein. Minijobber müssen keine Steuern zahlen oder Sozialabgaben abführen. Der Arbeitgeber übernimmt den Pauschbetrag in Höhe von 25 Prozent. Wer privat einen Baby- oder Hundesitter beschäftigt, muss zwölf Prozent Steuern zahlen. Arbeitgeber können aber auch eine Lohnsteuerkarte verlangen. Die einbehaltenen Abgaben kann sich der Schüler dann über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen.

    Was ist allgemein beim Ferienjob für Kinder zu beachten?

    Wenn Kinder und Jugendliche einen Job übernehmen, ist stets darauf zu achten, dass durch die Tätigkeit weder die schulische Entwicklung noch die allgemeine Sicherheit und
    Gesundheit des Kindes gefährdet sind.

    Alle zu anstrengenden, gefährlichen und allgemein gesundheitsgefährdenden Arbeiten sind verboten.

    Wenn Schüler einen Ferienjob übernehmen, bleibt dieser steuerfrei, wenn die Tätigkeit weniger als 50 Tage lang ausgeübt wird und die Einnahmen 8.000 Euro jährlich nicht
    übersteigen.

    💡 Wichtig zu wissen: Verdienen Kinder und Jugendliche jährlich über 8.004 Euro, droht der Wegfall des Kindergeldes!

    Welche Ausnahmen sind möglich?

    Im Jugendarbeitsschutzgesetz findet sich unter §6 ein Absatz, der Kindern unter 13 Jahren eine bezahlte Tätigkeit ermöglicht. Hierbei sind besonders Modelltätigkeiten und Film- und Werbeaufnahmen ins Auge gefasst.

    Unter folgenden Voraussetzungen ist es Kindern ab vier Jahren möglich, leichte Tätigkeiten auszuführen:

    • Die Eltern stimmen zu und sind die meiste Zeit vor Ort.
    • Die Eltern können eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass die Tätigkeit für das Kind nicht gesundheitsgefährdend ist.
    • Das Jugendamt muss die Tauglichkeit der Beschäftigung überprüfen.
    • Eine Bescheinigung der Schule muss vorliegen, dass die Beschäftigung keinen negativen Einfluss auf die schulischen Leistungen besitzt.
    • Der Arbeitgeber muss bei der Aufsichtsbehörde anzeigen, dass er ein Kind beschäftigt.

    Für diese Ausnahmeregelungen existieren genaue zeitliche Vorgaben:

    Bei Theaterproben dürfen Kinder über sechs Jahre täglich zwischen 10 und 23 Uhr bis zu vier Stunden mitwirken.

    Film- und Fotoaufnahmen sind Kindern zwischen drei und sechs Jahren zwischen 8 und 17 Uhr bis zu zwei Stunden erlaubt. Kinder über sechs Jahre dürfen eine Stunde länger arbeiten und bis 22 Uhr vor Ort sein.

    Erfahrungen, Tipps und Hinweise?

    Habt ihr bereits einen Ferienjob gehabt oder nur angefragt? Wie waren eure Erfahrungen? Ich bin gespannt auf eure Tipps und Hinweise, denn sie würden vielen Lesern weiterhelfen. Schreibt mir eure Erfahrungen einfach in die Kommentare.

    Ringo Dühmke
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